Leistungsumfang
Primärleistungen
Pannen- und Unfallhilfe
Können Sie aufgrund eines Schadensereignisses innerhalb des Geltungsbereichs die Fahrt mit dem geschützten Fahrzeug nicht antreten oder fortsetzen, sorgt ein von
Bergung und Abschleppen
Können Sie Ihre Fahrt aufgrund eines Schadensereignisses mit dem geschützten Fahrzeug nicht antreten oder fortsetzen und ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadensort nicht möglich, organisiert
Sekundärleistungen
Ersatzfahrzeug
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Schadensereignis nicht mehr fahrbereit und kann weder am Schadensort noch beim
Alternativ:
Weiter- oder Heimreise
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Schadensereignis mehr als 50 Straßenkilometer vom Wohnsitz des Berechtigten entfernt und bis zum darauffolgenden Tag nicht wieder fahrbereit, übernimmt
- Weiterreise aller Insassen vom Schadensort zum Zielort oder alternativ zum Heimatort des Berechtigten
- Rückreise aller Insassen vom Zielort zum Schadensort, wenn das Fahrzeug wieder fahrbereit ist
- Rückreise aller Insassen vom Zielort zum Heimatort, falls das Fahrzeug noch nicht wieder fahrbereit ist
Die Kostenerstattung für die Weiter-/ Heimreise erfolgt:
- in Höhe der Bahnkosten erster Klasse
- für einen Flug in der Economy-Class, wenn die Reisezeit per Bahn 6 Stunden überschreitet
Die Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Originalbelege. Zusätzlich trägt
Alternativ:
Übernachtungskosten
Kann Ihr Fahrzeug nach einem Schadensereignis mehr als 50 Straßenkilometer vom Wohnsitz des Berechtigten entfernt am Schadenstag nicht wieder fahrbereit gemacht werden, übernimmt
Zusatzleistungen
Abholung/Rücktransport des reparierten Fahrzeugs
Konnte Ihr Fahrzeug nach einem Schadensereignis mehr als 50 Straßenkilometer vom Wohnsitz des Berechtigten entfernt nicht wieder fahrbereit gemacht werden und haben Sie den Schadensort vor Ende der Reparatur bereits verlassen, übernimmt
- Rückreise für eine Person zum Schadensort zur Abholung des reparierten Fahrzeugs
- Lieferung des reparierten Fahrzeugs zum Ziel- oder Heimatort, falls die Rückreise für eine Person zum Schadensort zur Abholung des reparierten Fahrzeugs nicht möglich ist
Die Kostenerstattung für die Rückreise zum Schadensort erfolgt:
- in Höhe der Bahnkosten erster Klasse
- für einen Flug in der Economy-Class, wenn die Reisezeit per Bahn 6 Stunden überschreitet
Die Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Originalbelege.
Rücktransport des nicht reparierten Fahrzeugs
Kann Ihr Fahrzeug nach einem Schadensereignis mehr als 50 Straßenkilometer vom Wohnsitz des Berechtigten entfernt nicht innerhalb von 3 Werktagen am Schadensort oder in dessen Nähe wieder fahrbereit gemacht werden, trägt
- den Transport Ihres Fahrzeugs zu einem
Porsche Partner an Ihrem Wohnsitz oder - den Transport des Fahrzeugs an den Zielort des Berechtigten (wenn dort eine Reparatur möglich ist und die Kosten dafür die Transportkosten zum Wohnsitz nicht überschreiten).
Ersatzteilversand ins Ausland
Können nach einem Schadensereignis Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeugs am ausländischen Schadensort nicht beschafft werden, sorgt