WLTP-Testverfahren
WLTP-Testverfahren
Das weltweit einheitliche Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge (WLTP) ersetzt den sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ), der bis zum 1. September 2018 verwendet wurde. Sowohl das alte als auch das neue Testverfahren ist dafür konzipiert, Fahrzeugemissionen und Kraftstoffverbrauch zu messen. Der WLTP-Testzyklus basiert dabei auf Echtzeitdaten, die weltweit im Straßenverkehr erfasst werden, und vermittelt so ein realistisches Bild der tatsächlichen Fahrdaten. Alle für den EU-Markt hergestellten Fahrzeuge verfügen über eine Konformitätsbescheinigung, auf der unter anderem die CO2-Emissionswerte aus den Labortests aufgeführt sind. Auf Grundlage dieses Dokuments kann das Fahrzeug überall in Europa zugelassen werden.
Fragen Technische Grundlagen
WLTP steht für „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“. Das Testverfahren für Abgas- und Verbrauchswerte gilt für neue Typgenehmigungen der Klassen M und N1 in der Europäischen Union seit dem 01.09.2017 und ist seit dem 01.09.2018 für alle Neufahrzeuge verpflichtend.
NEFZ steht für Neuer Europäischer Fahrzyklus und war der bisherige Prüfzyklus zur Ermittlung von Abgas- und Verbrauchswerten.
Während der NEFZ die Testwerte anhand eines synthetischen Fahrprofils ermittelt hat, beruht der WLTP-Zyklus auf weltweit erfassten Daten aus dem realen Straßenverkehr. Daher bildet der WLTP alltägliche Fahrprofile besser ab.
Der NEFZ besteht aus zwei Fahrprofilphasen: innerstädtisch und außerstädtisch. Daraus ergeben sich die kombinierten CO2- und Verbrauchswerte. Der WLTP-Fahrzyklus ist hingegen in vier Phasen mit verschiedenen Geschwindigkeits- und Beschleunigungsprofilen aufgeteilt: low (niedrig), medium (mittel), high (hoch) und extra high (besonders hoch). Jede Phase besteht aus einer Vielzahl von Fahr-, Stand-, Beschleunigungs- und Bremsphasen.
Neben dem Fahrprofil wurde mit dem WLTP auch die Messprozedur überarbeitet und an die aktuelle Fahrzeugtechnik angepasst. Mess- und Toleranzvorgaben, z. B. bei welcher Temperatur ein Fahrzeug vermessen werden soll oder wie hoch der Reifenluftdruck einzustellen ist, werden stärker eingegrenzt.
Der neue Testzyklus und die neue Testprozedur zeichnen sich durch Folgendes aus:
- realistischeres Fahrverhalten
- größere Bandbreite an Fahrgeschwindigkeiten/Fahrgeschwindigkeitstypen (Innenstadt, Überland, Autobahn), wodurch die Verbraucher konkrete Kraftstoffverbrauchsdaten für jeden Geschwindigkeitstyp innerhalb der WLTP-Prüfung erhalten
- längere Teststrecke
- realistischere Umgebungstemperaturen, die näher am europäischen Durchschnitt liegen
- höhere Durchschnitts- und Höchstgeschwindigkeiten
- dynamischere und repräsentativere Beschleunigungs- und Bremsvorgänge
- im Verhältnis zur Zykluslänge kürzere Standdauer
- Berücksichtigung von Sonderausstattung: Angabe von CO2-Werten und Kraftstoffverbräuchen für jedes individuell konfigurierte Fahrzeug unter Berücksichtigung von Zusatzausstattung (Spoiler, Schiebedach, Anhängerkupplung usw.)
- Einengung der Messtoleranzen
Aufgrund dieser Veränderungen bietet der WLTP eine realistischere Basis für die Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsdaten von Fahrzeugen.
Die WLTP-Prüfung wurde mit dem Ziel entwickelt, als globale Testprozedur die Ermittlung von Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie Kraftstoffverbrauchsdaten zu vereinheitlichen.
Der WLTP bildet die bestehenden Straßenbedingungen realitätsnäher ab als dies bei NEFZ der Fall war. Jedoch können nicht alle möglichen Variationen abgedeckt werden. Außerdem wird jeder einzelne Fahrer weiterhin einen ganz eigenen Fahrstil haben: Während der eine schneller beschleunigt, schneller in die Kurve fährt oder abrupter bremst, fährt der andere auf eher defensive Weise. Im realen Betrieb kommen des Weiteren äußere Bedingungen wie etwa die Wetterlage (z. B. Gegenwind, unterschiedliche Temperaturen), Nutzung (z. B. volle Beladung, Anhängerbetrieb), Nebenverbraucher (z. B. Radio, Klimaanlage) und Streckenprofile (z. B. nur Kurzstrecken, nur Autobahn) hinzu, die alle einen ganz wesentlichen Einfluss auf den Verbrauch haben.
Angesichts der auch in Zukunft bestehenden Unterschiede in Bezug auf Fahrverhalten, Verkehrssituation und Wetterlage in den einzelnen Ländern werden auch die Abweichungen zwischen den unter Laborbedingungen und real gemessenen Emissionen und Verbrauchswerten bestehen bleiben. Da es jedoch nicht den einen „wahren“ Emissions- und Verbrauchswert aus der Praxis gibt, ist es nur mit Messwerten aus standardisierten Labortests möglich, die Emissionen und den Kraftstoffverbrauch unterschiedlicher Modelle von verschiedenen Automobilherstellern direkt zu vergleichen.
Bei Laborprüfungen im Rahmen der europäischen Typgenehmigung für Personenkraftwagen werden die CO2-Emissionen, die direkt mit dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängen, der Schadstoffausstoß und die Energieverbrauchswerte alternativer Antriebe, einschließlich der Fahrzeuge mit Elektroantrieb, gemessen.
Laborprüfungen spielen eine entscheidende Rolle in dem Verfahren zur Einführung eines Kraftfahrzeugs auf den EU-Markt. Bevor Fahrzeuge auf den Markt gebracht werden können, werden sie von einem Technischen Dienst im Einklang mit EU-Recht bestimmten Tests unterzogen. Wenn alle genehmigungsrelevanten Anforderungen erfüllt sind, stellt eine nationale Behörde dem Hersteller einen EU-Typgenehmigungsbogen aus, mit dem der Verkauf des Kraftfahrzeugtyps in der EU genehmigt wird. Jedem für den EU-Markt produzierten Fahrzeug liegt eine Konformitätsbescheinigung (sog. CoC-Papier – Certificate of Conformity) bei, die neben anderen Angaben die CO2-Emissionswerte aus dem Labortest enthält. Auf Basis dieses Dokuments ist eine Zulassung des Fahrzeugs überall in Europa möglich.
Damit Autofahrer eine fundierte Kaufentscheidung auf Grundlage des Kraftstoffverbrauchs treffen können, stellen Autohändler und -hersteller dem Verbraucher sachdienliche Informationen bereit, einschließlich einer Kennzeichnung (Label) der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs eines PKW, die an allen oder in der Nähe aller Neuwagen in den Verkaufsräumen angebracht ist. Die Gestaltung dieser Labels wird auf nationaler Ebene festgelegt (und unterscheidet sich demnach von Land zu Land). Alle Labels enthalten aber die CO2-Werte aus den einheitlichen Laborprüfungen, die der Konformitätsbescheinigung (CoC-Papier) zu entnehmen sind.
Soweit in einem EU-Mitgliedstaat die Höhe der Zulassungssteuer (einmalig) und/oder der Kfz-Steuer (jährlich) von den CO2-Emissionen des Fahrzeugs abhängig ist, beruht diese Besteuerung auf den CO2-Werten aus der Laborprüfung, die in die Konformitätsbescheinigung (CoC-Papier) übernommen werden.
Fragen Kundenrelevanz
In der Praxis wird sich der reale Kraftstoffverbrauch nicht verändern. Der WLTP-Test wird für ein- und dasselbe Fahrzeug in den meisten Fällen einen höheren CO2- und Verbrauchswert als der NEFZ-Test ergeben, weil sich die Fahrprofile und Messrandbedingungen (Höchstgeschwindigkeiten, Dynamik etc.) beider Prüfzyklen unterscheiden. Das heißt, dass der WLTP die heutigen Gegebenheiten im Straßenverkehr besser repräsentiert als der NEFZ. Daher entspricht der CO2-Wert nach WLTP aufgrund der veränderten Messweise mehr dem realen Kundenverbrauch.
Bereits seit dem 01.09.2017 werden alle neuen Fahrzeugtypen nach WLTP typisiert, seit dem 01.09.2018 gilt das für alle neuen Fahrzeuge (Neuzulassungen). Konformitätsbescheinigungen (CoC-Papiere), die seit dem 01.01.2023 ausgestellt worden sind, enthalten ausschließlich WLTP-Werte und keine NEFZ-Werte mehr.
Die aktuellen WLTP-Werte finden Sie für jedes Fahrzeug auf der Modellseite. Fahrzeugindividuelle Werte für Ihre spezifische Fahrzeugkonfiguration finden Sie im Car Configurator. Außerdem führt die Konformitätsbescheinigung (CoC-Papier) Ihres Fahrzeugs dessen WLTP-Werte auf.
Eine darüber hinaus gehende Zusage für sich ändernde gesetzliche oder regionale Rahmenbedingungen können wir nicht geben.
Nach aktuellem Stand ist es nicht möglich, einen
Ein Otto-Partikelfilter ist ein Partikelfilter für Benzinmotoren. Damit werden die Emissionen von feinen Rußpartikeln reduziert.
In der Vergangenheit war der Partikelfilter nur bei Dieselmotoren bekannt, allerdings erhöht die beim Ottomotor immer häufiger zum Einsatz kommende Technik der Benzindirekteinspritzung im Vergleich zur Saugrohreinspritzung den Partikelausstoß. Weil der Kraftstoff direkt in den Brennraum injiziert wird, können sich einzelne Tröpfchen an Zylinderwand, Kolben oder Ventilen niederschlagen, wo sie dann teilweise nur unvollständig verbrennen und als kleinste Rußpartikel verbleiben.
Wie auch hinsichtlich des bei den Dieselfahrzeugen bereits eingesetzten Partikelfilters erwarten wir keine Einschränkungen in der Haltbarkeit der Benzinfahrzeuge mit einem Partikelfilter.
Es ist keine Wartung erforderlich oder vorgesehen. Eine Auswirkung auf die Haltbarkeit des Motors ist nicht gegeben, da die thermodynamischen und mechanischen Grenzen des Aggregats weiterhin eingehalten werden. Die Regeneration des Filters findet in der Regel passiv statt, so dass der Fahrer hiervon keine Kenntnis nehmen wird. Lediglich bei längerem Betrieb des Fahrzeugs bei sehr geringen Motorlasten in Verbindung mit Kurzstrecke und vielen Kaltstarts werden die Betriebsparameter des Motors aktiv angepasst, damit weiterhin eine Regeneration stattfinden kann (z.B. Anhebung der Schaltdrehzahlen).
All unsere Fahrzeuge mit Benzinmotoren haben zum aktuellen Zeitpunkt einen Partikelfilter.
Auch
Darüber hinaus unterstützt
Der Partikelfilter wird bisher nur in Dieselmotoren eingesetzt. Gleichzeitig gewinnt die Technik der Direkteinspritzung beim Ottomotor zunehmend an Bedeutung. Dies erhöht den Partikelausstoß im Vergleich zur Saugrohreinspritzung, da der Kraftstoff direkt in den Brennraum injiziert wird und einzelne Tröpfchen, die sich vereinzelt an der Zylinderwand, den Kolben oder den Ventilen absetzen können, nur unvollständig verbrennen und somit kleinste Rußpartikel verbleiben. Zusätzlich erhöhen sich mit dem WLTP und RDE die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich der Erfüllung des Partikelanzahlgrenzwertes. Um diese gestiegenen Anforderungen erfüllen zu können, wird der Partikelfilter nun auch bei Ottomotoren mit Direkteinspritzung genutzt.
Nein. Es gelten die zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Bestimmungen.
Grundsätzlich nichts. Der Ottopartikelfilter dient der Erfüllung der RDE Gesetzgebung (Real Driving Emissions).
Der Realverbrauch ist individuell von unterschiedlichsten Gegebenheiten abhängig (u.a. Außentemperatur, Verkehrssituation, Fahrweise, Luftdruck etc.). Der WLTP wird aber voraussichtlich realistischere CO2-Emissions- und Verbrauchswerte liefern.
RDE steht für Real Driving Emission. Dabei werden die Stickoxid- sowie die Partikelanzahlemissionen im realen Fahrbetrieb gemessen.
Die Zusatzdokumente zur Prüfungstransparenz gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 i.d.F. 2023/443 Anhang II Absatz 5.9 der Europäischen Union, werden durch die "Technische Service Informationen" Online-Anwendung bereitgestellt. Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an piwisadmin@porsche.de.