Compliance im Überblick
Die Einhaltung von Recht und Gesetz wird durch eine geschäftsmodellorientierte Compliance Organisation, rechtssichere Prozesse und Maßnahmen der Prävention und Reaktion sichergestellt.
Compliance geht bei Porsche jeden etwas an.
Um Regelverstöße zu verhindern und die Mitarbeiter bei der Einhaltung von Recht und Gesetz zu unterstützen, hat
Das Compliance Programm von
Auf Basis einer konzernweiten systematischen Risikoanalyse werden kontinuierlich Handlungsbedarfe und Maßnahmen zur Prävention unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsmodells, relevanter Umfeldbedingungen sowie der Art der Geschäftspartnerbeziehungen definiert.
Dabei sind die wesentlichen Maßnahmen der Prävention die Existenz von klaren Richtlinien, das Angebot einer vertraulichen Compliance Beratung und eine regelmäßige Schulung und Information der Führungskräfte und Mitarbeiter zu relevanten Compliance Themen.
DieVerhaltensgrundsätze (PDF; 6,9 MB) fassen die wichtigsten Grundsätze und Erwartungen an rechtmäßiges, integres und nachhaltiges Handeln im
Darüber hinaus gibt es zu jedem Compliance Thema eine Richtlinie, u.a. zum Umgang mit Interessenkonflikten, zur Bekämpfung von Korruption, zur Vermeidung von Kartellbildungen oder zur Geldwäscheprävention.
Das zentraleCompliance Helpdesk von
Um regelkonformes Verhalten sicherzustellen und zu fördern, werden Führungskräfte und Mitarbeiter zu Integrität und Compliance regelmäßig und aufgabenbezogen informiert und geschult. Zudem sind sie verpflichtet, begründete Verdachtsmomente auf einen Regelverstoß durch Beschäftigte des
Als wesentliche Maßnahme der Reaktion wurden interne und externe Meldekanäle zur Entgegennahme von Hinweisen auf potentielle Regelverstöße mit Bezug zu
Beschäftigte, Kunden und Geschäftspartner von
In beiden Fällen wird den Hinweisen sorgfältig nachgegangen und auf festgestellte Verstöße angemessen unter Einhaltung u.a. der geltenden datenschutz- sowie arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben reagiert.
Dies umfasst auch die Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen und die Sanktionierung individuellen Fehlverhaltens.
Dem Vorstand der