Erfahren Sie die Zukunft des Dienstwagens.
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Die Bundesregierung setzt ein Zeichen für die Zukunft und fördert unter bestimmten Voraussetzungen E-Fahrzeuge und Hybride¹ als Dienstwagen. Seit Anfang 2019 gibt es für bestimmte Elektro- und Hybridfahrzeuge steuerliche Erleichterungen. Arbeitnehmer, die ihren unter diese neue Regelung fallenden Dienstwagen auch privat nutzen, müssen monatlich nur 0,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Die attraktive Neuregelung gilt sowohl für Elektro- als auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 erworben oder geleast werden.¹
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¹Voraussetzung für die Gewährung ist eine rein elektrische Reichweite innerorts (EAER City) von mindestens 40 km (nach WLTP).
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: 07/2019
© 2019 Dr. Ing. h.c. F.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoff-/Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoff-/Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.porsche.com/wltp.
Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoff-/Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff-/Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.
** Wichtige Hinweise zu den vollelektrischen