Finden Sie hier die Trainingsziele und Teilnahmebedingungen der Porsche Sport Driving School nach Kategorien unterteilt sowie gesamthaft zum Download.
Trainingsziele der Porsche Sport Driving School
Im Rahmen der Veranstaltungen der Porsche Sport Driving School der TUI Deutschland GmbH (nachfolgend „airtours“) werden folgende Ziele verfolgt:
- Verbesserung des Fahrkönnens und der Fahrsicherheit vor allem für den Alltagsverkehr
- Die Veranstaltungen dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und sollen nicht das Wettbewerbsverhalten fördern
- Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und des Reaktionsvermögens
- frühzeitige Erkennung von Gefahrensituationen
- richtiges Reagieren in Gefahrensituationen
- Die Veranstaltungen sollen positiv zur Verbesserung der allgemeinen Unfallbilanz beitragen
Um diese Trainingsziele zu erreichen, erfolgt eine Einteilung in möglichst homogene Gruppen bis max. 12 Teilnehmer, die von bis zu 2 Instrukteuren je Gruppe betreut werden.
Anmeldung, Bestätigung
1.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Print- bzw. über das Online-Formular (www.porsche.de/sportdrivingschool) der Porsche Sport Driving School.
1.2 Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von airtours an.
1.3 Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt zustande, sobald die Porsche Sport Driving School dem Teilnehmer eine Rechnung ausstellt. Diese gilt zugleich als Anmeldebestätigung. Die Bestätigung ist nicht übertragbar.
1.4 Der Veranstalter ist bemüht, den Teilnehmern einer Veranstaltung die detaillierten Trainingsunterlagen spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn zukommen zu lassen.
Führerschein
2.1 Alle Teilnehmer müssen sich mit einem gültigen Führerschein vor Ort ausweisen. Des Weiteren versichern die Teilnehmer, dass gegen sie kein behördliches Fahrverbot verhängt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob die Teilnahme in einem selbst gestellten oder in einem Porsche Mietfahrzeug nach Ziffer 4 erfolgt.
2.2 Ohne Vorlage eines gültigen Führerscheins und bei Vorliegen eines behördlichen Fahrverbots haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Porsche Sport Driving School. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.
Teilnahme im eigenen Fahrzeug
3.1 Nur Fahrzeuge, die durch die gesetzliche Kfz-Haftpflicht versichert sind und der deutschen StVZO entsprechen, sind zur Teilnahme zugelassen.
3.2 Fahrzeuge mit roten Überführungskennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3.3 Es dürfen ausschließlich Teile oder Einrichtungen verwendet werden, die vom TÜV zugelassen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind.
3.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die nicht den Anforderungen nach Ziffer 3.1–3.3 entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht.
3.5 Wir raten den Kunden, vor Teilnahme an der Veranstaltung mit dem jeweiligen Kfz-Versicherer den Bestand der Kfz-Haftpflicht und ggf. den Vollkaskoversicherungsschutz zu klären.
Teilnahme im Porsche Mietfahrzeug
4.1 Im Rahmen der Porsche Sport Driving School Veranstaltungen können Porsche Fahrzeuge für die gesamte Veranstaltungsdauer (je nach Verfügbarkeit) gegen eine Mietgebühr (variiert nach Trainingslevel) bereitgestellt werden („Porsche Mietfahrzeuge“). Hierzu ist es jeweils erforderlich, einen gesonderten Fahrzeug-Mietvertrag mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft abzuschließen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Porsche Mietfahrzeug.
4.2 Am Veranstaltungstag sind vom Teilnehmer bei Anmietung eines Porsche Mietfahrzeugs ein gültiger Führerschein und Personalausweis sowie eine Kreditkarte beim Check-in vorzulegen. Die Daten werden in den Fahrzeug-Mietvertrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft übernommen. Dieser ist vom Teilnehmer zu unterzeichnen.
4.3 Die Porsche Mietfahrzeuge sind mit einer Kfz-Haftpflicht- und einer Teilkasko- sowie Vollkaskoversicherung ausgestattet. Bei der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung besteht – in Abhängigkeit vom jeweiligen Veranstaltungslevel – folgende Selbstbeteiligung (SB) in Höhe von € 5.000 bis maximal € 10.000 pro Schadensfall: – Warm-up: SB in Höhe von € 5.000 – Precision/Women Only: SB in Höhe von € 5.000 – Performance: SB in Höhe von € 10.000 – Master/Specials: SB in Höhe von € 10.000 Bei Anmietung von Turbo Fahrzeugen besteht grundsätzlich eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 10.000 (unabhängig vom Trainingslevel).
4.4 Der Selbstbeteiligungsbetrag ist im Schadensfall von den Teilnehmern an Porsche zu erstatten.
4.5 Eine darüber hinausgehende Versicherung wird von Porsche nicht abgeschlossen.
4.6 Wird der Versicherer infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes des Teilnehmers leistungsfrei oder entstehen infolge eines Verschuldens des Teilnehmers Schäden, die nicht im Rahmen der Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, haftet der Teilnehmer für sämtliche von ihm oder seiner Begleitperson verursachten Schäden.
Begleitperson und Doppelstarter
5.1 Begleitperson Jeder aktive Fahrer hat die Möglichkeit, eine passive Begleitperson zu einer Trainingsveranstaltung mit anzumelden. Die Begleitperson kann das Sektionstraining auf dem Beifahrersitz begleiten. Beim „freien Fahren“ ist eine Mitfahrt im Trainingsfahrzeug leider nicht möglich. Kinder dürfen ab einem Alter von 12 Jahren als Begleitperson am Warm-up- sowie Precision- Training das Sektionstraining im Fahrzeug des Teilnehmers begleiten. Für eine Beaufsichtigung während des „freien Fahrens“ muss eine weitere Aufsichtsperson vor Ort sein. Eine Beaufsichtigung durch die Mitarbeiter der Porsche Sport Driving School ist nicht möglich. Beide Elternteile müssen eine Haftungsausschlusserklärung für das minderjährige Kind unterzeichnen. Bei den Trainingsleveln Performance und Master sowie für die Specials beträgt das Mindestalter für eine Begleitperson 18 Jahre.
5.2 Doppelstarter Die Anmeldung von Doppelstartern ist lediglich auf Anfrage und nur für geschlossene Incentive-Gruppen möglich. 2 Personen teilen sich dabei ein Trainingsfahrzeug und nehmen beide als aktive und voll zahlende Fahrer an der Veranstaltung teil.
Bezahlung
6.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein liegt der Bestätigung/Rechnung bei.
6.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung/Rechnung die Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Trainingstermin ohne nochmalige Aufforderung zu leisten (vgl. Ziffern 6.3 und 6.5.3).
6.3 Die Restzahlung wird fällig, wenn feststeht, dass das Training – wie gebucht – durchgeführt wird.
6.4 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung/ Rechnung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 12), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 13) sowie Gebühren für individuelle Veranstaltungsgestaltung werden jeweils sofort fällig.
6.5 Zahlung an den Veranstalter
6.5.1 Die Zahlung per Überweisung auf das Konto der Porsche Sport Driving School ist nur in Euro möglich. Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt der Veranstalter die Bankverbindung und die Adresse des Teilnehmers oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie das Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
6.5.2 Der Teilnehmer kann die Trainingsgebühren auch mit einer Kreditkarte bezahlen. In diesen Fällen werden die jeweiligen Kreditkartendaten bei Buchung separat abgefragt. Der Veranstalter benötigt zusätzlich die Adresse des Teilnehmers oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie das Einverständnis zur Abbuchung vom Girokonto über die Kreditkarte. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen der TUI Card/TUI Card Gold für Buchungen bei der Porsche Sport Driving School keine Anwendung finden.
6.5.3 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, der Betrag für die Restzahlung 30 Tage vor Trainingsbeginn abgebucht. Letzterer jedoch nicht bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 6.3 erfüllt sind.
6.6 […]*
6.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Trainingsbeginn vorgenommen werden.
6.8 Sollten den Teilnehmern die Trainingsunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn zugegangen sein, sollten diese sich umgehend an die Porsche Sport Driving School wenden. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Trainingsbeginn erhalten die Teilnehmer ihre Unterlagen nach Absprache mit dem Service-Team der Porsche Sport Driving School. Die Teilnehmer werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, die Trainingsunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
6.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Teilnehmer auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend der Ziffer 15 verlangen. Wenn der Teilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 20 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Falls solche Kosten entstehen, werden diese separat berechnet.
6.11 Durch die Teilnahmegebühr/Zahlung sind folgende Leistungen abgegolten:
- Trainingsgebühren
- Streckenmiete inkl. Streckensicherung
- Betreuung durch 2 Instrukteure pro Gruppe
- Projektleitung vor Ort
- Verpflegung wie im gültigen Programm ausgewiesen
- technische Betreuung der Fahrzeuge
- ärztliche bzw. medizinische Betreuung
- Trainingsinhalte wie im gültigen Programm ausgewiesen
- Trainingsunterlagen
- Reiserücktrittskostenversicherung
6.12 Folgende Kosten trägt der Teilnehmer:
- Kosten für An- und Abreise
- Betriebskosten für das eigene Fahrzeug einschließlich Kraft- und Schmierstoffen
- Übernachtungskosten im Hotel wie angegeben sowie Hotelnebenkosten wie Bargetränke, Parken, Telefon etc.
6.13 Erstteilnehmer, die einen auf ihren Namen zugelassenen behindertengerecht umgebauten Porsche fahren, nehmen an ihrer ersten Warm-up- oder Precision-Veranstaltung kostenlos teil.
Veranstaltungsvoraussetzungen
7.1 Es bestehen keine Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Warm-upoder Precision-Training bzw. Precision-Training „Women Only“.
7.2 Die Teilnahme an einem Performance- Training setzt ein absolviertes Precision-Training der Porsche Sport Driving School voraus.
7.3 Die Teilnahme an einem Master-Training setzt ein absolviertes Performance-Training bei der Porsche Sport Driving School voraus.
7.4 Für die Specials g-Force, Super Sport, Track Day sowie Classic-Cars wird jeweils die vorherige Teilnahme an einem Precision-Training der Porsche Sport Driving School empfohlen. Der Veranstalter behält sich im Einzelfall das Recht vor, Kunden mit Fahrerfahrungen aus Trainingsveranstaltungen von markenfremden Anbietern gegen Nachweis der Teilnahme und nach Abgleich der Trainingsinhalte einen direkten Einstieg (ab Performance) in die Porsche Sport Driving School zu ermöglichen.
Veranstaltungsorte
8.1 Während der Veranstaltungen sind die Strecken für den Individualverkehr gesperrt.
8.2 Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der StVO und der StVZO.
Sicherheitsvorkehrungen
9.1 Über den gesamten Zeitraum einer jeden Veranstaltung ist den Anweisungen der airtours Mitarbeiter Folge zu leisten. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist zwingend vorgeschrieben.
9.2 Angemeldete Begleitpersonen oder Doppelstarter können während der Fahrübungen vom Teilnehmer mitgenommen werden. Dies gilt nicht für Bewertungsfahrten sowie „freies Fahren“. Während dieser Rundenfahrten kann die Begleitperson beim Instrukteur mitfahren (nach Verfügbarkeit).
9.3 Beim „freien Fahren“ besteht bei allen Veranstaltungen der Porsche Sport Driving School Helmpflicht. Dies gilt auch für diverse Sektionstrainings. Gegen Pfand stellt airtours Helme in begrenzter Stückzahl zur Verfügung.
9.4 Während der Veranstaltung der Porsche Sport Driving School bestehen ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) und ein Verbot von Drogen sowie sonstiger berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können. Jeder Teilnehmer hat durch sein Verhalten auch vor der Veranstaltung dafür Sorge zu tragen, dass er diese Anforderungen erfüllt. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, den Teilnehmer bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine Alkoholisierung oder den Konsum von Drogen oder sonstiger berauschender Mittel von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.
9.5 Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin ist die Veranstaltungsleitung berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.
Haftung, Haftungsbegrenzung und Freistellung
10.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Porsche Sport Driving School erfolgt auf eigene Gefahr.
10.2 Für einen Schaden des Teilnehmers haften airtours sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch airtours, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers. Sie gilt zudem nicht für gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder einer von airtours oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit oder bei der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei vertragswesentlichen Pflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei einer fahrlässigen Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von airtours begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10.3 Soweit der Teilnehmer mit einem selbst gestellten Fahrzeug an einer Veranstaltung der Porsche Sport Driving School teilnimmt, stellt er airtours und deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung dieses Fahrzeugs frei, die eine berechtigte dritte Person (Halter, Eigentümer etc.) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde von airtours oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
10.4 Die von dem Teilnehmer sowie ggf. der Begleitperson zu unterzeichnende Haftungsausschlusserklärung und die von dem Teilnehmer sowie ggf. der Begleitperson zu unterzeichnenden ortsbezogenen Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Änderungen durch airtours
airtours behält sich vor, wegen höherer Gewalt, extremer Witterungsbedingungen, behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheits- und anderen wichtigen – bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren – Gründen den Inhalt von Veranstaltungen zu ändern.
Rücktritt durch den Teilnehmer vor Trainingsbeginn/ Rücktrittsgebühren
12.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Trainingsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften siehe nach Ziffer 22). Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
12.2 Bei Rücktritt von der Veranstaltung bzw. wenn der Teilnehmer zum Training nicht erscheint, verliert der Veranstalter den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Veranstaltung nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Teilnahmegebühr für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Trainingsvorbereitungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 12.5 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zur Trainingsgebühr pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen sind dabei berücksichtigt.
12.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Trainingsunterlagen bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Trainingsgelände einfindet oder wenn die Veranstaltung wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
12.4 Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 12.5) ausgewiesenen Kosten.
12.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
12.5.1 […]*
12.5.2 […]*
a) […]*
b) bei Veranstaltungen der Porsche Sport Driving School
bis zum 31. Tag vor Trainingsbeginn 25 %,
ab dem 30. Tag vor Trainingsbeginn 40 %,
ab dem 24. Tag vor Trainingsbeginn 50 %,
ab dem 17. Tag vor Trainingsbeginn 60 %,
ab dem 10. Tag vor Trainingsbeginn 80 %,
ab dem 3. Tag vor Trainingsbeginn
bis zum Tag des Trainingsbeginns oder bei Nichtantritt der Veranstaltung 90 % der Teilnahmegebühr.
Gutscheinbestellung
Bei Rückgabe eines Gutscheins nach Ausstellung des Gutscheins über einen bestimmten Betrag fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Gutscheinwertes an. Der Nachweis niedrigerer oder nicht angefallener Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.
12.6 Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe Ziffer 13.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
12.7 Gutscheineinlösung Der Gutschein ist nur einlösbar auf Leistungen aus den Porsche Sport Driving School Katalogen. Die Einlösung auf Zusatzleistungen, wie z. B. Flüge, sowie auf etwaige Umbuchungs- oder Stornokosten ist nicht möglich. Die Gutscheineinlösung ist nur über die Porsche Sport Driving School, airtours – eine Marke der TUI Deutschland GmbH und nur bei Einreichung bzw. Einsendung des Originalgutscheins möglich. Der Gutschein kann auf mehrere Buchungen verteilt werden. Eine Barauszahlung eines etwaigen Restbetrags ist ausgeschlossen. Der Gutschein und seine Einlösung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Umbuchung, Ersatzperson
13.1 Auf Wunsch des Teilnehmers nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Trainingsbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50 pro Person erhoben. Als Umbuchung gilt z. B. die Änderung des Trainingstermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. bei Flugreisen/Standard- Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 6.11) hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 12 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt auch für Nur-Flugstrecken im Linienverkehr im Falle eines vom Kunden veranlassten Carrierwechsels.
13.2 Bis zum Trainingsbeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 50 zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Für die Teilnahmegebühr und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
Reiseversicherungen
14.1 […]*
14.2 Bei Veranstaltungen der Porsche Sport Driving School ist grundsätzlich ein Versicherungspaket inkl. Reiserücktrittskostenversicherung und Unfallversicherung eingeschlossen.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
15.1 Der Veranstalter kann den Veranstaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
15.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Trainingsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten (Zugang beim Teilnehmer). Der Veranstalter informiert die Teilnehmer selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet. Er erhält die gezahlte Teilnahmegebühr dann umgehend zurück.
Außergewöhnliche Umstände – höhere Gewalt
16.1 Wegen der Kündigung des Veranstaltungsvertrags in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
16.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer 030 5000-2000.
Abhilfe/Minderung/Kündigung
17.1 Wird eine Veranstaltungsleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
17.2 Der Teilnehmer kann nach Rückkehr von der Veranstaltung eine Minderung der Teilnahmegebühr verlangen, falls Veranstaltungsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
17.3 Wird ein Training infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Veranstaltungsvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Der Teilnehmer schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil der Teilnahmegebühr, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
18.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber ihrem Veranstalter (Anschrift siehe nach Ziffer 22) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Veranstaltungsendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.
18.2 Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
18.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
18.4 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 18.2 und 18.3 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Veranstaltungsendes folgt.
18.5 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
18.6 Schweben zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
18.7 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
19.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Veranstaltung angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Trainingsbeginn zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Durch die Veranstaltungsausschreibung in den Leistungsbeschreibungen (Ziffer 6.11) und mit den Trainingsunterlagen erhält der Teilnehmer wesentliche Informationen über die für die Veranstaltung notwendigen Formalitäten. Die Teilnehmer werden gebeten, diese Informationen zu beachten.
19.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen muss der Teilnehmer mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
19.3 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Veranstalter bedingt sind.
19.4 Die Teilnehmer können sich bei der Porsche Sport Driving School erkundigen, ob für ihre Reise im Rahmen der gebuchten Veranstaltung ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Der Reisepass oder Personalausweis sollte eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzen. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.
19.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Die Teilnehmer sollten sich genau informieren und die Vorschriften unbedingt beachten.
19.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Für entsprechende Informationen können sich die Teilnehmer direkt an die Porsche Sport Driving School wenden.
Bild- und Tonaufnahmen
Die Teilnehmer dürfen selbst gemachte Aufnahmen nur für private Zwecke verwenden, es sei denn, airtours, die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und gegebenenfalls weitere abgebildete Personen haben einer anderweitigen Verwendung vorher schriftlich zugestimmt.
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die die Teilnehmer zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die Daten werden in einer von der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verwalteten zentralen Datenbank gespeichert. airtours – eine Marke der TUI Deutschland GmbH verarbeitet und nutzt die Daten nur im Zusammenhang mit der Porsche Sport Driving School.
Gerichtsstand, Allgemeines
22.1 Der Empfänger der Teilnehmerunterlagen ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Trainingsdaten etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
22.2 Die Teilnehmer sind verpflichtet, einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis zur Veranstaltung mitzubringen. Akzeptiert werden folgende Führerscheine:
- EU-Führerscheine
- nationale Führerscheine in deutscher/ englischer Sprache
- nationale Führerscheine aus Nicht-EULändern in nichtenglischer Sprache nur mit einer deutschen Übersetzung
- internationale Führerscheine nur in Verbindung mit einem nationalem Führerschein
22.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Teilnahmebedingungen.
22.4 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
22.5 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Veranstalter im Ausland für die Haftung des Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
22.6 Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
22.7 Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner eines Reisevertrags, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
22.8 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Teilnahmebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
Diese Veranstaltungsbedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:
airtours – eine Marke der TUI Deutschland GmbH
30620 Hannover
Handelsregister: Hannover, HRB 56512
* Nicht anwendbar für die Porsche Sport Driving School.
Porsche Sport Driving School
airtours – eine Marke der TUI Deutschland GmbH
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Germany
Telefon: +49 (0)711 911 - 23364
Telefax: +49 (0)711 911 - 23277
E-mail: info@porschesportdrivingschool.de
Commerzbank Hannover
Kontonummer: 312 030 000
BLZ: 250 400 66
IBAN: DE38250400660312030000
BIC: COBADEFF250