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Elektronische Rechnung (eRechnung) ab 01.01.2027

Die Porsche Financial Services GmbH (PFS) stellt ihre Rechnungsprozesse schrittweise auf die elektronische Rechnung (eRechnung) um. Hintergrund hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben zur Einführung der eRechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen und gleichzeitig eine schnellere, effizientere und medienbruchfreie Rechnungsverarbeitung zu ermöglichen. Ab dem 01.01.2027 werden Rechnungen daher grundsätzlich im B2B Bereich elektronisch bereitgestellt. Rechnungen ggü. Privatkunden bleiben zunächst davon unberührt.

Weiterführende Informationen zur gesetzlichen Einführung der eRechnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zur eRechnung

Sie haben ein Schreiben von uns erhalten und weitere Fragen?

Im Rahmen unseres Bestandskundenmailings bitten wir unsere gewerblichen Kunden, eine E-Mail-Adresse für den künftigen Empfang elektronischer Rechnungen zu hinterlegen. Hierzu können Sie den im Anschreiben enthaltenen QR-Code bzw. den personalisierten Link zum Online-Formular verwenden. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Bestandskundenmailing und die Einführung der elektronischen Rechnung bei PFS.

Wichtiger Hinweis

Sofern uns keine E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsempfang kundenseitig bis Ende 2026 mitgeteilt wird, werden Rechnungen zunächst weiterhin in Papierform versendet. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die gesetzlichen Anforderungen an den Empfang und die Verarbeitung von Rechnungen im B2B-Bereich weiterentwickeln. Die Nutzung elektronischer Rechnungsformate unterstützt eine gesetzeskonforme, automatisierte und effiziente Verarbeitung von Rechnungen. Daher empfehlen wir, die erforderliche E-Mail-Adresse frühzeitig bereitzustellen, um mögliche Einschränkungen oder zusätzlichen Bearbeitungsaufwand auf Kundenseite zu vermeiden.

Warum stellt PFS auf die elektronische Rechnung um?

Im Zuge der gesetzlichen Einführung der elektronischen Rechnung (eRechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen stellt die PFS ihre Rechnungsprozesse auf elektronische Formate um. Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen und gleichzeitig eine schnellere, effizientere und medienbruchfreie Rechnungsverarbeitung zu ermöglichen. Ab dem 01.01.2027 werden Rechnungen daher grundsätzlich elektronisch bereitgestellt. Weiterführende Informationen zur gesetzlichen Einführung der eRechnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de

Ab wann erfolgt der Versand elektronischer Rechnungen?

Die Umstellung erfolgt zum 01.01.2027. Ab diesem Zeitpunkt werden Rechnungen an gewerbliche Kunden (B2B) grundsätzlich elektronisch durch die PFS bereitgestellt.

Welche Rechnungsformate werden unterstützt?

Die elektronische Rechnung wird von PFS im ZUGFeRD-Format bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um ein PDF/A-3-Dokument mit eingebetteten strukturierten Rechnungsdaten (XML). Der verwendete Standard entspricht EN 16931 Version 2.2 und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Rechnung. Dadurch kann die Rechnung sowohl visuell als PDF gelesen als auch automatisiert in Buchhaltungs- und ERP-Systemen verarbeitet werden.

Erfolgt der Versand der eRechnungen verschlüsselt?

PFS nutzt für den Versand elektronischer Rechnungen eine Transportverschlüsselung mittels TLS (Transport Layer Security), sofern diese vom empfangenden E-Mail-System unterstützt wird. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, wenn die technische Infrastruktur des Empfängers TLS unterstützt. Für Unternehmen mit besonderen Anforderungen an die Informationssicherheit empfehlen wir, die Unterstützung von TLS auf dem eigenen E-Mail-System sicherzustellen. Unterstützt die Empfängerseite kein TLS, kann die E-Mail dennoch zugestellt werden, damit ein Rechnungsempfang gewährleistet bleibt.

Von welcher E-Mail-Adresse werden die Rechnungen versendet?

Der Versand erfolgt künftig über die E-Mail-Adresse: noreply-pfs-erechnung@porsche.de.

Warum muss ich meine E-Mail-Adresse erneut mitteilen, obwohl sie PFS bereits bekannt ist?

Für den elektronischen Rechnungsversand benötigen wir eine ausdrücklich bestätigte und eindeutig zuordenbare Empfängeradresse. So stellen wir sicher, dass Rechnungen künftig an die richtige Stelle versendet werden.

Welche Angaben benötigt PFS zusätzlich zur E-Mail-Adresse?

Bitte halten Sie für die Übermittlung Ihrer Daten die Kundennummer oder Vertragsnummer bereit. Bei Nutzung des Online-Formulars benötigen wir zusätzlich den Vor- und Nachnamen eines Ansprechpartners für eventuelle Rückfragen zur hinterlegten E-Mail-Adresse.

Welche E-Mail-Adresse sollte hinterlegt werden?

Wir empfehlen die Angabe einer zentralen Rechnungs- oder Buchhaltungsadresse Ihres Unternehmens (z. B. rechnung@..., invoice@... oder buchhaltung@...).

Kann die hinterlegte E-Mail-Adresse später geändert werden?

Ja. Das Online-Formular kann noch bis Ende 2026 erneut aufgerufen werden. Eine erneute Eingabe überschreibt die bisher hinterlegte Adresse. Änderungen nach dem 31.12.2026 können Sie uns gerne per E-Mail mitteilen. Die E-Mail-Adresse der für Sie zuständigen PFS-Ansprechpartner finden Sie auf den Ihnen postalisch übersendeten Anschreiben.

Was kann ich tun, wenn das Online-Formular nicht erreichbar ist?

Sollte das Formular vorübergehend nicht funktionieren, können Sie uns die gewünschte E-Mail-Adresse alternativ per E-Mail mitteilen. Dies gilt auch für Änderungen ab Januar 2027. Die E-Mail-Adresse der für Sie zuständigen PFS-Ansprechpartner finden Sie auf den Ihnen postalisch übersendeten Anschreiben.

Können mehrere E-Mail-Adressen hinterlegt werden?

Nein. Pro Kunde kann derzeit nur eine E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsempfang hinterlegt werden. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse für den Empfang und die interne Weiterverarbeitung der Rechnungen geeignet ist. Sollten mehrere Personen oder Abteilungen die Rechnungen benötigen, empfehlen wir die Verwendung eines zentralen Funktionspostfachs (z. B. rechnung@..., invoice@... oder buchhaltung@...).

Wie erkenne ich, dass eine Rechnung tatsächlich von PFS stammt?

Elektronische Rechnungen werden ausschließlich über die bekannte PFS-Absenderadresse für eRechnungen versendet. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Adresse in Ihrem Unternehmen als vertrauenswürdiger Absender hinterlegt ist.

Erhalte ich eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung meiner Daten?

Nach Eingang und Verarbeitung Ihrer Angaben werden diese für den zukünftigen Rechnungsversand berücksichtigt. Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr zuständiges PFS-Team zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

In einem schwarzen Studio stehen verschiedene silberne Porsche 911 Generationsmodelle hintereinander in einer Reihe.

Porsche Financial Services

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie ganz einfach an – wir sind gerne für Sie da.

Porsche Financial Services GmbH
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