Informationen zu REACh-relevanten Porsche Ersatzteilen für gewerbliche Abnehmer

Erklärung zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACh) veröffentlicht am 30. Dezember 2006 im EU-Amtsblatt 396/1. Artikel 33,1 der REACh Verordnung verpflichtet Lieferanten zur Weitergabe von Informationen bezüglich besonders besorgniserregenden Stoffen (engl. substances of very high concern - SVHC) in der Lieferkette, wenn diese Stoffe zu mehr als 0,1 Massen% in „Erzeugnissen“ vorliegen. Hiermit kommen wir dieser Informationspflicht gegenüber unseren gewerblichen Abnehmern nach und teilen Ihnen folgendes mit:

Bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Artikels besteht keine Gefahr für Mensch und Umwelt.
Wir verfolgen ständig die Änderungen der REACh-Verordnung und die Entwicklung der Kandidatenliste. Sollten neue Stoffe auf der Kandidatenliste veröffentlicht werden, so prüfen wir sofort ob unsere Produkte davon betroffen sind.
Porsche wird alle durch die REACh-Verordnung gestellten Anforderungen erfüllen und unterstützt die Ziele der REACh-Verordnung. Die Verbesserung von Gesundheits- und Umweltschutz spielt während der Entwicklung, Herstellung, Verwendung und Entsorgung unserer Produkte eine wesentliche Rolle.