Porsche Drive Abo FAQs
Angebot und Fahrzeug
Bei
- 1.250 Freikilometer pro Monat
- Wartungs- und Verschleißarbeiten
- Sommer- und Winterräder (inkl. Wechsel und Einlagerung)
- Durchführung HU/AU (jährlich)
- Umfangreiche Versicherungsleistungen (Haftpflicht, Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung und Vollkasko inkl. Diebstahlschutz mit 1.000 € Selbstbeteiligung sowie
Porsche Assistance) - Fahrzeuggarantie
- Kfz-Steuer
- Rundfunkgebühren
- Zulassungsgebühren
Das Angebot ist verfügbar für die
Wir möchten Ihnen die Auswahl Ihres neuen Fahrzeugs so unkompliziert wie möglich gestalten. Die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge sind junge Gebrauchtfahrzeuge in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten. Sie können aufgrund der exklusiven Fahrzeugauswahl in Ihrem
Sie können
- Fahrzeugauswahl im
Porsche Finder: ImPorsche Finder erhalten Sie aus einer großen Auswahl von jungen Gebrauchtfahrzeugen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge. Bei Interesse können Sie über das Kontaktformular eine Fahrzeuganfrage an den jeweiligen Händler schicken. Ihr Händler wird daraufhin mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um die weiteren Schritte zu besprechen. - Vertragsabschluss und Bonitätsprüfung: Während Ihres Aufenthaltes im
Porsche Zentrum werden Ihre für den Vertragsabschluss relevanten Angaben erfasst. Hierzu zählen einige persönliche Daten sowie Auskünfte zu Ihrer aktuellen finanziellen Situation. Diese benötigen wir für eine Bonitätsprüfung und den Vertragsabschluss. Sofern Sie die relevanten Daten und Dokumente bereits bei Ihrem ersten Besuch bereithalten, kann bei Ihrem nächsten Besuch die Übernahme des Fahrzeuges stattfinden. - Fahrzeugübernahme: Sobald wir Ihren Antrag geprüft und bestätigt haben, wird Sie Ihr zuständiges
Porsche Zentrum für einen Termin zur Fahrzeugübernahme kontaktieren. Bitte halten Sie für die Fahrzeugübernahme unbedingt Ihren gültigen PKW-Führerschein bereit.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt lediglich 6 Monate. Die Laufzeit Ihres Vertrages beginnt mit der Übernahme Ihres Fahrzeugs im
Sie können bis zu 1.250 km im Monat fahren. Diese können während der Laufzeit grundsätzlich frei genutzt werden, bei Fahrzeugrückgabe müssen diese jedoch mit der auf die Gesamtlaufzeit hochgerechneten Gesamtlaufleistung übereinstimmen (bspw. 7.500 km bei 6 Monaten).
Falls bei der Rückgabe des Fahrzeuges die während der Laufzeit umfassten Inklusivkilometer überschritten sind, werden zusätzlich gefahrene Kilometer mit einem Betrag von 0,40 € pro Kilometer inkl. der gesetzlichen MwSt. berechnet. Die Abrechnung der Mehrkilometer erfolgt nach der Fahrzeugrückgabe.
Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs bei Ihrem
Alle Fahrzeuge von
- Mindestens 25 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Im Besitz einer seit mindestens 5 Jahren gültigen PKW-Fahrerlaubnis
- Die max. Nutzung des Fahrzeuges außerhalb Deutschlands ohne Unterbrechung beträgt 4 Wochen
Bei Firmenkunden gelten die genannten Voraussetzungen für die im Mietvertrag genannten fahrberechtigten natürlichen Personen entsprechend.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für den Vertragsschluss grundsätzlich von uns eine positive Bonitätsprüfung vorliegen muss.
Bei den für
Eine Inzahlungnahme für Ihr bisheriges Fahrzeug ist grundsätzlich durch den Händler möglich, bei welchem der
Kosten und Gebühren
Bis auf Tanken und andere Betriebsstoffe sind die Kosten des Unterhalts in Ihrer monatlichen Rate enthalten. Die Höhe der monatlichen Rate ist von Ihrer Fahrzeugwahl abhängig. Im
In Ihrer
Die Zahlung Ihrer monatlichen Rate erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren.
Vor Vertragsschluss führen wir eine Bonitätsprüfung durch. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie uns eine ausgefüllte Selbstauskunft sowie folgende Unterlagen übermitteln:
- Als Privatperson die letzten beiden Gehaltsnachweise.
- Als Freiberufler und Firmenkunde die betriebswirtschaftliche Auswertung vom laufenden und letzten Jahr.
Nur wenn uns alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, können wir die Bonitätsprüfung durchführen und Ihnen Ihr Fahrzeug schnellstmöglich zur Verfügung stellen.
Nutzung
Die Fahrzeugübernahme und -rückgabe finden in Ihrem
Ihr
Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen das Fahrzeug frei von Schäden übergeben wird oder festgestellte Schäden auf dem Übernahmeprotokoll festgehalten werden.
Das von Ihnen ausgewählte Fahrzeug können Sie grundsätzlich so lange fahren wie Sie möchten. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht für 6 Monate. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr fahren oder auf ein anderes Fahrzeug wechseln möchten, können Sie Ihren Vertrag flexibel mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Daneben haben auch wir das Recht, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Berechtigte Fahrer sind neben Ihnen alle Personen, die im selben Haushalt leben, sofern diese 25 Jahre oder älter sind und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW sind.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie als Mieter oder Mieterin immer die Verantwortung für das Fahrzeug tragen, auch wenn dieses durch eine fahrberechtigte dritte Person gefahren wird.
Die Nutzung des Fahrzeuges ist in folgenden Ländern gestattet: alle Mitgliedstaaten der EU (Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien) sowie Vereinigtes Königreich, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan. Die Nutzung des Fahrzeuges in allen weiteren Ländern ist ohne unsere vorherige Zustimmung strikt untersagt.
Grundsätzlich dürfen Haustiere in den Fahrzeugen ebenfalls transportiert werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass durch den Transport keine übermäßigen Verschmutzungen oder Beschädigungen (Kratz- und Bissspuren oder Haare) entstehen, da wir Ihnen bei übermäßigem Schmutz oder Beschädigungen die Kosten für Reinigung oder Minderwerte berechnen müssen.
Das Rauchen in den bereitgestellten Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sofern bei Fahrzeugrückgabe Rückstände von Asche oder Geruch festgestellt werden, müssen wir eine Reinigungspauschale von 179 € berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden behalten wir uns vor.
Jegliche Änderungen und Umbauten an
Die Kosten für Sommer- und Winterreifen sind vollständig in der monatlichen Rate umfasst. Das Fahrzeug wird abhängig vom Monat der Übernahme mit passender Bereifung an Sie ausgeliefert. Sie sind verpflichtet, darauf zu achten, dass die Bereifung den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen angemessen ist.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem
Versicherung und Schäden
Ihr Fahrzeug verfügt über eine gesetzliche Haftpflichtversicherung sowie zusätzlich eine Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung inkl. Diebstahlschutz. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Vollkasko- bzw. Teilkaskoschäden liegt bei 1.000 € bzw. 150 €. Der Versicherungsschutz besteht für Sie als Mieter oder Mieterin sowie für alle fahrberechtigten Personen. Darüber hinaus haben Sie mit
Für sämtliche planbaren Termine an Ihrem Fahrzeug (einschließlich Reifenwechsel, Wartungs- und Verschleißarbeiten) ist es notwendig, dass Sie sich direkt an Ihr zuständiges
Sollte Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrstauglich sein, kann ersatzweise auch ein anderes
Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall nur ein autorisierter
Bei weiteren Fragen zur Unfallreparatur erreichen Sie uns auch telefonisch Mo-Fr von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter +49 711 911 74057.
Für den Fall, dass eine Wartung oder Inspektion während der Fahrzeugnutzung notwendig ist, muss diese zeitnah nach der Meldung im Fahrzeug (PCM) durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin zur Durchführung der Inspektion in Ihrem
Bitte beachten Sie, dass eine Überschreitung des angezeigten Wartungsintervalls (Kilometerlaufleistung) dazu führen kann, dass die Fahrzeuggarantie erlischt. In diesem Fall können Ihnen die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Sollte es aus sehr wichtigen Gründen nicht möglich sein, die Wartung in Ihrem
Rückgabe und Kündigung
Das Datum zur Rückgabe Ihres Fahrzeugs teilen wir Ihnen in Ihrer Kündigungsbestätigung mit. Die Rückgabe Ihres Fahrzeugs muss bei dem
Bei der Rückgabe wird Ihr Fahrzeug auf Schäden und Gebrauchsspuren untersucht und ein Rückgabeprotokoll erstellt. Nutzen Sie als Orientierungshilfe unseren Leitfaden (PDF; 2,4 MB) für die Fahrzeugrückgabe bei
Ihr
Sie können Ihr
Notfälle und Ausnahmesituationen
Prüfen Sie zunächst die Ursache der Warnleuchte mithilfe des Fahrzeug-Handbuchs. Dieses finden Sie im Handschuhfach. Sofern es sich um einen Defekt oder ein Warnsignal handelt, bei dem das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist, wenden Sie sich für unmittelbare Hilfe direkt an die
Nach einem Unfall lassen Sie uns das in der
Nachdem Sie die Schadensmeldung bei uns eingereicht haben, können Sie den Schaden bei Ihrem zuständigen
Für den Fall, dass für das Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit angezeigt wird, werden wir als Fahrzeughalter von der zuständigen Behörde kontaktiert. Für den Fall, dass die Ordnungswidrigkeit in Deutschland begangen wurde, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten des Mieters oder der Mieterin der Behörde zu übermitteln. Sofern die Ordnungswidrigkeit im Ausland begangen wurde, werden wir die Forderung direkt über die von Ihnen mitgeteilte Kontoverbindung einziehen. Zusätzlich berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 15 €.
Bei Fragen rund um Ihr
Natürlich können Sie uns bei Fragen auch direkt kontaktieren, entweder telefonisch unter der
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