WLTP nennt sich das seit September 2017 für neue Fahrzeugtypen anzuwendende Prüfverfahren für Abgas- und Verbrauchswerte und steht für „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“. Das Testverfahren gilt für neue Typgenehmigungen der Klassen M und N1 in der Europäischen Union seit 01.09.2017.
NEFZ steht für „Neuer Europäischer Fahrzyklus“ und ist der bisherige Prüfzyklus zur Ermittlung von Abgas- und Verbrauchswerten.
Während der alte Test die Testwerte anhand eines synthetischen Fahrprofils, des so genannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ), ermittelt, beruht der WLTP-Zyklus (WLTP) auf weltweit erfassten Echtzeitdaten aus dem Straßenbetrieb. Daher ermöglicht er eine bessere Abbildung alltäglicher Fahrprofile.
Der NEFZ besteht aus zwei Fahrprofil-Phasen: innerstädtisch und außerstädtisch. Daraus ergeben sich der kombinierte CO2- und Verbrauchswert sowie die kombinierten Schadstoffemissionen. Der WLTP-Fahrzyklus wird in vier Teile mit verschiedenen Durchschnittsgeschwindigkeiten aufgeteilt: low (niedrig), medium (mittel), high (hoch) und extra high (besonders hoch). Jeder Teil besteht aus einer Vielzahl an Fahr-, Stand-, Beschleunigungs- und Bremsphasen.
Neben dem Fahrprofil wurde mit dem WLTP auch die Messprozedur vereinheitlicht und an die aktuelle Fahrzeugtechnik angepasst. Vorgaben, z. B. bei welcher Temperatur ein Fahrzeug vermessen werden soll oder wie hoch der Reifenluftdruck einzustellen ist, werden stärker eingegrenzt.
Der neue Testzyklus und die neue Testprozedur zeichnen sich durch Folgendes aus:
Die Angabe von Best- und Worst-Case-Werten im WLTP auf den Verbraucherinformationen spiegelt den möglichen Einfluss von Sonderausstattungen wider.
Aufgrund all dieser Veränderungen bietet der WLTP eine realistischere Basis für die Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsdaten von Fahrzeugen. Die WLTP-Prüfung wurde mit dem Ziel entwickelt, durch Einsatz als globaler Testzyklus die Ermittlung von Schadstoffen und CO2-Emissionen sowie Kraftstoffverbrauchsdaten zu vereinheitlichen. Im „Kern“ ist der WLTP-Test weltweit gleich, doch werden die Europäische Union und andere Regionen ihn an ihre jeweiligen Straßenverkehrsbestimmungen und Bedürfnisse anpassen. Auch gibt es weiterhin zahlreiche Länder, die den WLTP nicht einführen werden, wie z. B. die USA.
Der WLTP wird die bestehenden Straßenbedingungen voraussichtlich realitätsnäher abbilden als der NEFZ, jedoch nicht alle möglichen Variationen abdecken. Außerdem wird jeder einzelne Fahrer weiterhin einen ganz eigenen Fahrstil haben: Während der eine schneller beschleunigt, schneller in die Kurve fährt oder abrupter bremst, fährt der andere auf eher defensive Weise. Im realen Betrieb kommen des Weiteren die Wetterlage (z. B. Gegen- oder Rückenwind, unterschiedliche Außentemperaturen), Nutzung (z. B. volle Beladung, Anhängerbetrieb), Nebenverbraucher (z. B. Radio, Klimaanlage, usw.), Höhenlage, Steigungen und Streckenprofile (nur Kurzstrecken, nur Autobahn, usw.) hinzu, die ganz wesentlich den Verbrauch beeinflussen. Angesichts der auch in Zukunft bestehenden Unterschiede in Bezug auf Fahrverhalten, Verkehrssituation und Wetterlage in den einzelnen Ländern werden auch die Abweichungen zwischen den unter Laborbedingungen und real gemessenen Emissionen und Verbrauchswerten bestehen bleiben. Da es jedoch nicht den einen „wahren“ Emissions- und Verbrauchswert aus der Praxis gibt, ist es nur mit Messwerten aus standardisierten Labortests möglich, die Emissionen und den Kraftstoffverbrauch unterschiedlicher Modelle von verschiedenen Automobilherstellern direkt zu vergleichen.
Bei Laborprüfungen im Rahmen der europäischen Typgenehmigung für Personenkraftwagen werden die CO2-Emissionen, die direkt mit dem Kraftstoffverbrauch zusammenhängen, der Schadstoffausstoß und die Energieverbrauchswerte alternativer Antriebe, einschließlich der Fahrzeuge mit Elektroantrieb gemessen.
Laborprüfungen spielen eine entscheidende Rolle in dem Verfahren zur Einführung eines Kraftfahrzeuges auf den EU-Markt. Bevor Fahrzeuge auf den Markt gebracht werden können, werden sie von einem technischen Dienst im Einklang mit EU-Recht bestimmten Tests unterzogen. Wenn alle zulassungsrelevanten Anforderungen erfüllt sind, stellt eine nationale Behörde dem Hersteller einen EU-Typgenehmigungsbogen aus, mit dem der Verkauf des Kraftfahrzeugtyps in der EU genehmigt wird. Jedem für den EU-Markt produzierten Fahrzeug liegt eine Konformitätsbescheinigung (sog. CoC-Papier („Certificate of Conformity“)) bei, die neben anderen Angaben die CO2-Emissionswerte aus dem Labortest enthält. Auf Basis dieses Dokumentes ist eine Zulassung des Wagens überall in Europa möglich.
Damit Autofahrer eine fundierte Kaufentscheidung auf Grundlage des Kraftstoffverbrauchs treffen können, stellen Autohändler und -hersteller dem Verbraucher sachdienliche Informationen bereit, einschließlich einer Kennzeichnung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs eines PKW, die an allen oder in der Nähe aller Neuwagen in den Verkaufsräumen angebracht sind. Die Gestaltung dieser Labels wird auf nationaler Ebene festgelegt (und unterscheidet sich demnach von Land zu Land), jedoch enthalten alle die CO2-Werte aus den einheitlichen Laborprüfungen, die der Konformitätsbescheinigung (CoC-Papier) zu entnehmen sind.
In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist die Höhe der Zulassungssteuer (einmalig) und/oder die Kfz-Steuer (jährlich) von den CO2-Emissionen des Fahrzeuges abhängig. Diese Besteuerung beruht auf den CO2-Werten aus der Laborprüfung, die in die Konformitätsbescheinigung (CoC-Papier) übernommen werden.
In der Praxis wird sich der reale Kraftstoffverbrauch bei ansonsten unveränderter Technik nicht verändern. Der WLTP-Test wird für ein- und dasselbe Fahrzeug in den meisten Fällen einen höheren CO2- und Verbrauchswert als der NEFZ-Test ergeben, und zwar aus dem einfachen Grund, dass sich die Fahrprofile und Messrandbedingungen (Höchstgeschwindigkeit, Dynamik, etc.) beider Prüfzyklen unterscheiden. Das heißt, dass der WLTP die heutigen Gegebenheiten im Straßenverkehr besser repräsentiert als der NEFZ. Daher entspricht der CO2-Wert nach WLTP aufgrund der veränderten Messweise mehr den Kundenerwartungen.
In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist die Höhe der Zulassungssteuer (einmalig) und/oder die Kfz-Steuer (jährlich) von den CO2-Emissionen des Fahrzeuges abhängig. Inwieweit das neue Prüfverfahren diese Regelung beeinflusst, ist bis dato jedoch nicht eindeutig definiert. Die Anpassung der CO2-Besteuerung ist in der Hoheit der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und wird somit im jeweiligen nationalen Recht geregelt.
Vor dem Start der Übergangsphase von NEFZ zu WLTP, die ab 01.09.2017 begann, haben zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich weiterhin CO2-Werte, die nur nach dem NEFZ-Test gemessen wurden.
Wenn ein Neuwagen nach dem 01.09.2017 typisiert wird, enthält die offizielle Konformitätsbescheinigung des Fahrzeuges sowohl CO2-Emissionswerte gemäß dem neuen Labortest (WLTP) als auch NEFZ-Werte, die mit dem Korrelationstool simuliert oder mit dem aktualisierten NEFZ-Test tatsächlich gemessen wurden.
Demzufolge könnten Sie seit dem 01.09.2017, nachdem der Wechsel von der alten NEFZ-Prüfung auf WLTP vollzogen wurde, zwei CO2-Werte im CoC-Papier eines Fahrzeuges vorfinden. Ab 01.09.2018 müssen dann für alle Neuwagen sowohl der NEFZ- als auch der WLTP-CO2-Wert ausgewiesen werden. Ab 2021 wird dann voraussichtlich nur noch der WLTP-Wert im CoC ausgewiesen.
Die Ausweisung der WLTP-Werte vor Kunde ist noch nicht terminiert und wird länderindividuell ausgeplant.
Seit dem 27.07.2017 hat das WLTP-Gesetzespaket volle Gültigkeit. Das bedeutet, dass ab 01.09.2017 neue Fahrzeugtypen gemäß WLTP typisiert werden. Ab 01.09.2018 werden dann alle neuen Fahrzeuge (Neuzulassungen) nach WLTP typisiert. Es gibt gesetzliche Regelungen für auslaufende Serien, die es ermöglichen, eine begrenzte Anzahl Fahrzeuge vorzuhalten, die nach dem alten Verfahren genehmigt wurden, und diese bis 31.08.2019 zu verkaufen.
Die Norm Euro 6d-Temp gilt seit 01.09.2017 für neu typisierte Fahrzeuge. Das heißt alle ab diesem Zeitpunkt dem Gesetzgeber zur Typisierung neu vorgestellten Modelle, mit einer neuen Motor-Getriebe-Variante, müssen dieser Emissionsstufe entsprechen. Für schon bestehende und im Verkauf befindliche Modelle ist die Emissionsstufe Euro 6c ab 01.09.2018 Zulassungsvoraussetzung. Die Genehmigung eines Fahrzeuges, welches zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung bei der Zulassungsstelle die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, hat nach aktueller Gesetzeslage auch beim Inkrafttreten neuer Emissionsstufen weiterhin Bestand.
Im Rahmen der Modellzyklen stellen wir sicher, dass jedes unserer Fahrzeuge über den gesamten Zeitraum des Verkaufes und der Auslieferung die vom Gesetzgeber geforderten Normen und Auflagen erfüllt. Dabei kann leider nicht sichergestellt werden, dass über diese gesamte Phase bereits zukünftige Normen berücksichtigt werden.
Eine darüber hinaus gehende Zusage für sich ändernde gesetzliche oder regionale Rahmenbedingungen können wir nicht geben.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 27.02.18 die Revisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen und damit der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) überwiegend stattgegeben. Damit dürfen Kommunen zukünftig individuelle Fahrverbote verhängen, ohne dass es dafür einen vom Bund einheitlichen gesetzlichen Rahmen geben muss. Wir akzeptieren das Urteil der Richter, bedauern jedoch die daraus entstehende Verunsicherung für unsere Kunden. Gemäß dem Urteil dürfen Kommunen nach eigener Entscheidung Einfahrverbote für bestimmte Fahrzeuge festlegen. Nach welchen Kriterien dies geschieht, ist allerdings noch offen und wird voraussichtlich regional unterschiedlich sein. Für weitergehende und konkrete Aussagen gilt es nun, die jetzt erforderliche Ausgestaltung in den Kommunen abzuwarten. Wir können daher im Einzelnen zu eventuell betroffenen Modellen oder Städten keine Aussagen treffen, da die bestimmenden Regelungen noch nicht vorliegen.
Nach aktuellem Stand ist es nicht möglich, einen
Auch
Darüber hinaus unterstützt
Zugleich bitten wir um Verständnis, dass es außerhalb unserer Macht steht, Lösungen für Fragen anzubieten, die nach wie vor diskutiert werden und die bis dato noch nicht eindeutig definiert sind. Wir hoffen, unser Hinweis auf die eingehende Beschäftigung mit dem Thema lässt jedoch erkennen, dass sich
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir konkrete Aussagen zu einer eventuellen Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge oder zu Modellaktualisierungen an dieser Stelle nicht machen können. Seien Sie jedoch versichert, dass
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Zulassungen für alle neuen Fahrzeuge ab dem 01.09.2018 nur noch mit mindestens Euro 6c möglich sind.
Ein Otto-Partikelfilter ist ein Partikelfilter für Benzinmotoren. Damit soll die Emission von feinen Rußpartikeln reduziert werden.
Bislang ist der Partikelfilter nur bei Dieselmotoren bekannt, allerdings erhöht die beim Ottomotor immer häufiger zum Einsatz kommende Technik der Direkteinspritzung im Vergleich zur Saugrohreinspritzung den Partikelausstoß. Weil der Kraftstoff direkt in den Brennraum injiziert wird, können sich einzelne Tröpfchen an Zylinderwand, Kolben oder Ventilen niederschlagen, wo sie dann teilweise nur unvollständig verbrennen und als kleinste Rußpartikel verbleiben. [1]
[1] t-online.de Bericht: VW bringt Partikelfilter für Benzinmotoren 03.08.2016, 16:42 Uhr | Hanne Schweitzer, SP-X
Wie auch hinsichtlich des bei den Dieselfahrzeugen bereits eingesetzten Partikelfilters erwarten wir keine Einschränkungen in der Haltbarkeit der Benzinfahrzeuge mit einem Partikelfilter.
Es ist keine Wartung erforderlich oder vorgesehen. Eine Auswirkung auf die Haltbarkeit des Motors ist nicht gegeben, da die thermodynamischen und mechanischen Grenzen des Aggregats weiterhin eingehalten werden. Die Regeneration des Filters findet in der Regel passiv statt, so dass der Fahrer hiervon keine Kenntnis nehmen wird. Lediglich bei längerem Betrieb des Fahrzeuges bei sehr geringen Motorlasten in Verbindung mit Kurzstrecke und vielen Kaltstarts, werden die Betriebsparameter des Motors so angepasst, dass weiterhin eine passive Regeneration stattfinden kann (z. B. Anhebung der Schaltdrehzahlen).
Unsere Fahrzeuge mit Benzinmotoren haben zum aktuellen Zeitpunkt keinen Partikelfilter. Unsere Fahrzeuge mit Dieselmotoren ab EU 4plus besitzen alle einen Dieselpartikelfilter.
Darauf gibt es bislang keine Antworten.
Wir veröffentlichen nur behördlich genehmigte CO2- und Verbrauchsangaben. Da wir zum aktuellen Zeitpunkt noch kein WLTP-homologiertes Modell im Markt haben, können wir noch keine Werte angeben. Da die Gesetze zur Kundenkommunikation zum Zeitpunkt des WLTP-Starts (01.09.2017) noch nicht angepasst wurden, bleibt der NEFZ zunächst verbindlich.
Nein. Es gelten die zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Bestimmungen.
Grundsätzlich nichts. Der Ottopartikelfilter dient der Erfüllung der RDE Gesetzgebung (Real Driving Emissions).
NEFZ 1.0 Werte sind die Werte, die im bisherigen Testverfahren NEFZ, ermittelt wurden. Bei NEFZ 2.0 werden die Fahrzeuge dagegen bereits nach WLTP typisiert; bei den insoweit angegebenen NEFZ-Werten handelt es sich um von WLTP abgeleitete (korrelierte) Werte.
Der Realverbrauch ist individuell von unterschiedlichsten Gegebenheiten abhängig (u. a. Außentemperatur, Verkehrssituation, Fahrweise, Luftdruck, Höhenlage, Steigungen, Streckenprofil, Nutzungsart, Gegen- oder Rückenwind, etc.). Der WLTP wird aber voraussichtlich realistischere CO2-Emissions- und Verbrauchswerte liefern.
© 2018 Dr. Ing. h.c. F.
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.porsche.com/wltp.
Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch,, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.