Porsche

Abgeltungsteuer

Ab dem 1. Januar 2009 führt der Gesetzgeber die neue Besteuerung von Kapitalerträgen für Privatanleger ein. Wir haben Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Einführung der Abgeltungsteuer für eventuelle Guthaben und deren Zinserträge auf Ihrer Porsche Card zusammen gestellt: "Häufig gestellte Fragen zur Einführung der neuen Abgeltungsteuer". Ihr bisher hinterlegter Freistellungsauftrag bleibt unverändert gültig. Darüber hinaus gehende Zinserträge werden entsprechend der neuen Regelung besteuert. Auf Wunsch können Sie für Ihre Porsche Card einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer einreichen. Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, haben Sie das Wahlrecht, die Kirchensteuer für Ihre Zinserträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu bezahlen oder uns mit dem Einbehalt der Kirchensteuer zu beauftragen.